Flip-Flop - Bezeichnung für Badesandalen aus Kunststoff mit Zehensteg und Schrägriemenbefestigung - in Deutschland eine geschützte Marke!
Als Flip-Flops bezeichnet man in der Regel Zehenstegsandalen. Zehenstegsandalen gelten als eine der Sandalenurformen des alten Ägypten und somit gibt es sie seit Jahrtausenden von Jahren. Auch die Flip-Flops gibt es bereits seit Jahrzehnten, wenn auch nicht unter dieser Bezeichnung.
In Deutschland wurde "Flip-Flop" als Wortmarke geschützt, zudem gibt es noch einige Wort-/Bildmarken. Schützen lassen hat diesen Begriff Die Flip-Flop GmbH (gehört zur Bernd Hummel Gruppe). In angelsächsischen Ländern jedoch ist der Begriff Flip-Flop keine geschützte Marke, sondern seit etlichen Jahren ein beschreibender Begriff für diese Art Schuhe.
Zehenstegsandalen aus Leder oder mit einem Korkfußbett gehören nicht in die Gruppe der der Flip-Flops. Flip-Flops sind jedoch durch die simple Bauweise und das wasserunempfindliche Kunststoffmaterial charakterisiert.
Die Herstellung geschieht fast ausschließlich in Asien. Hierdurch liegen die Fertigungskosten für ein Paar Flip-Flops inklusive Material und Arbeitslohn stellenweise nur im Centbereich.
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