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Ortovox zwingt Mammut zum Verkaufsstopp des Pulse Barryvox

Für viele unbemerkt, haben sich die beiden Firmen Ortovox und Mammut in den letzten Jahren auch vor Gericht gesehen. Scheinbar hat Mammut mit seinem Pulse Barryvox gegen angemeldete Patente der Firma Ortovox verstoßen. Hierbei handelt es sich um ein Patent, welches im Ortovox S1 zur Anwendung kommt. Worum ging es genau?

S1_friends_sequence-150x150Das Patent beschreibt die Zuordnung eines Erdmagnetfeld-Sensor-Signales zum empfangenen Sendersignal eines Verschütteten. Diese patentierte Technik bringt folgende Vorteile, die im Produkt Ortovox S1 umgesetzt sind (Quelle: Ortovox Pressemeldung):

  • Die Anzeige erfolgt im Umkreis von 360 Winkelgraden, also auch nach hinten.
  • In Signalpausen und bei Signalüberlappungen von mehreren Signalen bleibt die Anzeige erhalten.
  • Richtungsänderungen werden sofort und unverzögert angezeigt, ohne das nächste Signal abwarten zu müssen.
  • Entfernt sich der Sucher vom Verschütteten, erfolgt eine Pfeilrichtungsumkehr.
  • Da jedem empfangenen Sendersignal eine Himmelsrichtung zugeordnet wird, wird die Signal-Erkennung erleichtert und es können mehrere Verschüttete am Display dargestellt werden.

Laut Mammut "[...] wurden beide LVS-Geräte im gleichen Zeitraum unabhängig voneinander entwickelt und befinden sich auf dem aktuell höchsten Stand der Technik. Der Patentkonflikt entstand daher unwissentlich im Bestreben beider Unternehmen, ihren Kunden das höchstmögliche Maß an Sicherheit im freien Alpinen Gelände zu bieten. Das mehrjährige Verfahren wurde in erster Instanz zu Gunsten der Mammut Sports Group entschieden, in zweiter Instanz nun zu Gunsten der Ortovox Sportartikel GmbH [...]" (Quelle: Mammut Pressemitteilung).

"Obwohl das Gericht eine Revision nicht zugelassen hat, könnte gegen dieses Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht werden, die im Erfolgsfalle Mammut die Revision ermöglichen würde. In aller Regel nimmt der BGH jedoch nur Fälle an, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Hier handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung über die Auslegung eines Anspruchs, so dass eine Revision unwahrscheinlich ist.

Nach dem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorfs hat dies folgende Auswirkungen:

pulse_barryvox-150x150Mammut

  • ist verpflichtet, alle Geräte bei deutschen Händlern zurückzurufen und entweder den Preis zu erstatten oder die Geräte umzuprogrammieren, so dass keine Kompasszuordnung wie im Patent beschrieben mehr stattfindet.
  • wurde zur Unterlassung verurteilt, ein derartiges Gerät zu verkaufen.
  • hat Ortovox Auskunft zu erteilen, an welche Händler und wie viele derartige Geräte geliefert wurden.
  • ist verpflichtet, Ortovox den durch die Patentverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.
  • hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dieses Urteil gilt für das deutsche Patent. Da Ortovox auch die entsprechenden Europapatente (Österreich, Italien, Frankreich, Schweiz) sowie die Patente in den USA und Kanada hält, sind, sofern keine Einigkeit erzielt wird, weitere Patentstreitigkeiten zu erwarten." (Quelle: Ortovox Pressemeldung)

Mammut muss daher seine Händler, so auch uns, auffordern, den Verkauf der Mammut Pulse Barryvox Geräte umgehend zu stoppen. Darüber hinaus müssen wir alle in unserem Lager befindlichen Geräte zu Mammut zurück schicken. Geräte die sich bereits im Besitz von Ednkonsumenten befinden, sind von dem Urteil und dem Rückruf nicht betroffen! Das Mammut Pulse Barryvox wurde nun von uns aus dem Soprtiment genommen und mit einem Liefertermin versehen. Wir hoffen, Mammut hat bis zu diesem Zeitpunkt eine Lösung für das Problem gefunden und die Geräte können mit den selben Leistungen wie vor dem Urteil angeboten werden und verstoßen dann nicht mehr gegen das Patent von Ortovox. Wir werden an dieser Stelle über den Fortgang berichten, auf der Produktdetailseite des Mammut Pulse Barryvox können Sie sich über die Änderung des Liefertermins kostenlos und unverbindlich per Mail informieren lassen.